Deutsche Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

DGPuK-Stellungnahme zur BMBF-Novelle des WissZeitV-Gesetzes

Aus der Fachgesellschaft

Am 17. März hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgestellt, die von der wissenschaftlichen Gemeinschaft einhellig und umfassend kritisiert wurde und infolgedessen bereits kurz darauf zurückgezogen wurde. Der DGPuK-Vorstand und die Mittelbauvertretung teilen die Kritik an diesem Entwurf und unterstützen einen Solidaritätsaufruf mit den Mittelbaubeschäftigten, die auf befristeten Stellen tätig sind. 


Insbesondere die Initiative „Profs für Hanna/Reyhan“ fand in der wissenschaftlichen Gemeinschaft großen Widerhall. Die Stellungnahme „Nivellierung statt Novellierung“ wurde bereits von Tausenden von Professor*innen unterzeichnet, die damit ihre Solidarität mit den über 80 Prozent der Mittelbaubeschäftigten, die auf befristeten Stellen tätig sind, bekundet haben. Als DGPuK-Vorstand und Mittelbauvertretung schließen wir uns diesem Solidaritätsaufruf im Schulterschluss mit anderen Fachgesellschaften an.

Es braucht Verlässlichkeit und Planbarkeit für eine Karriere in der Wissenschaft – nicht nur, um den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, sondern vor allem, um aufstrebenden Wissenschaftler*innen eine dauerhafte Perspektive zu geben und damit „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu ermöglichen.

Das WissZeitVG hat bisher nicht dazu beigetragen, die prekäre Situation für die Beschäftigten an den Universitäten zu verbessern, da die zunehmend drittmittelbasierten Finanzierungsstrukturen dem nachvollziehbaren Wunsch der sich Qualifizierenden nach verlässlichen Stellenmodellen vielfach entgegenstehen. Eine Verkürzung der Post-Doc-Phase von sechs auf drei Jahre, wie es die Novelle vorsah, ist daher kontraproduktiv und führt zu Einbußen bei der Qualifizierung und zu Abwanderung ins Ausland oder in andere Karrierefelder. Dies als „Erhöhung der Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase“ zu bezeichnen bzw. als Schaffung „frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren“ ist hochproblematisch. Selbst sechs Jahre sind vielfach kaum ausreichend, um sich für eine Professur zu qualifizieren. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter*innen mit Mehrfachbelastung wie z.B. Care-Verantwortung, aber auch für Personen mit nicht-akademischem Hintergrund oder Migrationsgeschichte.

Das Eckpunktepapier zur geplanten Novelle des WissZeitVG ging von der Prämisse aus, dass gute Wissenschaft verlässliche Arbeitsbedingungen brauche, um die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase zu erhöhen. Dieser Auffassung schließen wir uns an. Auch das Ziel, „in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben“ zu schaffen, ist unbedingt erstrebenswert. Es braucht dafür allerdings mehr als eine weitere Novellierung des WissZeitVG, denn auch diese wird nicht mehr unbefristete Stellen schaffen. Stattdessen müssen Perspektiven geschaffen werden für unbefristete Post-Doc-Stellen jenseits der Professur, die politisch gewollt und daher finanziell unterlegt sind. Das Ziel ist daher, darauf hinzuwirken, die Grundfinanzierung von Hochschulen auszubauen, um Entfristungsmodelle, insbesondere in der Post-Doc-Phase, zu ermöglichen. So wünschenswert Dynamik in manchen Bereichen der Hochschule sein mag, so wichtig ist Verlässlichkeit in anderen. Dem steht neben der Lehrstuhlstruktur vieler Universitäten v.a. die zunehmende Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmittelfinanzierung (auch für Daueraufgaben) entgegen. Es braucht daher mehr Bund-Länder-Initiativen, die entsprechende Finanzierungsmodelle ermöglichen (wie den Zukunftsvertrag Studium und Lehre, das Professorinnen- oder Tenure-Track-Programm) und unbefristete Perspektive auch neben der Professur ermöglichen.

Der Vorstand der DGPuK,
Klaus Meier, Daniela Schlütz, Anna Schnauber-Stockmann, Hartmut Wessler.

Die Mittelbauvertretung der DGPuK,
Elena Link, Alexander Rihl.