DGPuK-Förderung von Fachgruppenaktivitäten

Die Fachgruppen (FG) erhalten, da sie Organe der DGPuK sind, pro Kalenderjahr finanzielle Zuschüsse für ihre Arbeit.

Zum einen erhalten die FG einen weitgehend zweckungebundenen Fachgruppen-zuschuss in Höhe von 500 Euro, der auf 750 Euro aufgestockt werden kann, wenn
die FG Maßnahmen zur Förderung des Mittelbaus damit finanziert. Der Fachgruppen-zuschuss kann z.B. für im Rahmen der Tagungsorganisation anfallende Kosten (wie Bewirtung, Präsente für Gastredner_innen), Honorare und Reisekosten für Work-shopleiter_innen, Publikationen der Fachgruppe oder als Preisgeld für Preise ausgegeben werden.

Zum anderen erhalten die FG einen zweckgebundenen Zuschuss zur Organisation der Fachgruppentagung in Höhe von 2000 Euro. Dieser soll die Tagungs-organisator_innen bei ihrer Arbeit unterstützen und im Idealfall zur Senkung der Teilnehmendengebühren führen. Wir bitten darum, mit dem Zuschuss verantwortungs-bewusst umzugehen und ihn nur in dem Rahmen auszuschöpfen, in dem dies not-wendig ist. Zum Abruf dieser Mittel bitten wir um eine grobe Kostenkalkulation – eine genaue Abrechnung ist nicht notwendig (siehe unten, bei Kostenerstattung an FG-Mitglieder werden dennoch im Nachhinein die Belege benötigt). Diese können bei Bedarf auch bereits im Vorfeld der Tagung per Mail an die Schatzmeisterin gesendet werden.

Schließlich stehen den FG 500 Euro für Reisekosten zur FG-Tagung für FG- und/oder Mittelbau-Sprecher_innen zur Verfügung, wenn diese Kosten nicht (komplett) von dem Arbeitgeber übernommen werden. Hier bitten wir um eine nachträgliche Abrechnung über das entsprechende Abrechnungsformular (siehe auch weiter unten zum Ausfüllen des Formulars und den beizufügenden Belegen).

Die Mittel stehen im Kalenderjahr automatisch jeder FG zur Verfügung. Die FG-Sprecher_innen sind verantwortlich für die Freigabe der Mittel. D.h. wenn die Organisator_innen der FG-Tagung oder die Mittelbau-Sprecher_innen Geld abrufen wollen, bedarf dies einer formlosen Freigabe per Mail durch die FG-Sprecher_innen.

Aus finanztechnischen Gründen (Gemeinnützigkeitsprüfung) können die Mittel für die Fachgruppen nur im jeweiligen Jahr erstattet werden. Eine Kumulation von nicht verwendeten Mitteln ist nicht möglich.

Die Mittel werden bei der Schatzmeisterin abgerufen. Dafür gibt es v.a. zwei Möglichkeiten:

  1. Die Fachgruppenmittel können auf ein Hochschulkonto überwiesen werden. Dafür reicht eine formlose Mail mit dem anzuweisenden Betrag und der geplanten Mittelverwendung aus. Bitte denken Sie daran, immer ein Kassenzeichen der Verwaltung zu nennen, damit der Zuschuss problemlos zugeordnet werden kann. Der Abruf kann auch im Vorfeld einer Tagung erfolgen.
  2. Werden Kosten privat an Fachgruppenmitglieder erstattet, müssen die Belege bei der Schatzmeisterin eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Abrechnungsformular. Das Formular und die Belege können elektronisch per Mail als eine pdf-Datei eingereicht werden. Die Original-Belege müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Die DGPuK kann als gemeinnütziger Verein keine Rechnungen von Drittfirmen (z. B. Dienstleistern für Catering o. Ä.) direkt übernehmen.

(Stand: 12/2021)

 

Die Schatzmeisterin

Dr. Anna Schnauber-Stockmann
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Institut für Publizistik
Jakob-Welder-Weg 12
55099 Mainz
schatzmeister@dgpuk.de