Mehr Streitkultur!

Am vergangenen Dienstag hat Stephan Ruß-Mohl die interne Debatte in eine breite Öffentlichkeit getragen, indem er dazu einen Artikel im Tagesspiegel veröffentlicht hat. Als Fachgesellschaft befänden wir uns „in einer handfesten Auseinandersetzung um Gendersternchen und das Binnen-I“, schreibt er.
Das sehen wir anders. Es geht in der Debatte nicht um den Genderstern, es geht um akademisch redliches Argumentieren, um Diskursethik im wissenschaftlichen Feld und das Einnehmen verantwortungsbewusster Sprecher*innenpositionen in der öffentlichen Kommunikation.
Stephan Ruß-Mohl stellt die fachinterne Debatte hingegen in ganz anderen Kontext: Er interpretiert sie als Indiz einer angeblich allgemeinen Einschränkung der Meinungsfreiheit an Universitäten und verweist in diesem Zusammenhang auf das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“. Ein Mitglied dieses Netzwerkes, der Historiker Michael Sommer, hat kürzlich in der Süddeutschen Zeitung als Beispiel für die geforderte wissenschaftliche Freiheit angeführt, er wolle auch jemanden wie Björn Höcke in universitäre Veranstaltungen einladen können.
Ein Frame, der in vielen Beiträgen dieser Debatte um Meinungsfreiheit implizit enthalten ist, ist die Selbstviktimisierung. Die Redner*innen stilisieren sich lautstark als Opfer einer angeblichen Meinungsdiktatur. Es handelt sich wohlgemerkt um etablierte Wissenschaftler*innen, die doch ganz offensichtlich alle Möglichkeiten haben, sich in journalistischen Medien, Fachzeitschriften, Seminaren, Vorlesungen und Vorträgen öffentlich zu äußern. Dieses Paradox zieht sich als roter Faden auch durch die DGPuK-Debatte. Widerspruch wird in ein Redeverbot umgedeutet und Kritik am Überschreiten wissenschaftlicher und ethischer Regelwerke in eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit.
Noch einmal: Der Grund, auf den Beitrag Stöbers nicht in der Publizistik zu antworten, war die Tatsache, dass in dem Text die Vertreter*innen einer nichtdiskriminierenden Sprache in die Nähe nationalsozialistischer und totalitärer Ideologien gerückt werden. Diese infame Unterstellung wird durch durchschaubare rhetorische Mittel eingeleitet, ohne dass sich der Autor überhaupt die Mühe einer Begründung macht. Das ist einer fachwissenschaftlichen und fachpolitischen Auseinandersetzung nicht angemessen, auf diese Ebene wollten und wollen wir uns nicht begeben. (Hinzu kommt, dass die fachlichen Argumente hinter vielem zurückbleiben, was bereits veröffentlich wurde.)
Stattdessen haben wir in Form eines offenen Briefes interveniert. Dieser soll zur Diskussion darüber anregen, was redliches Argumentieren bedeuten und welchen Regeln der Diskursethik ein kontrovers geführter Meinungsaustausch im Fach folgen sollte. Was also fördert den deliberativen Diskurs, was verhindert ihn? Ein wichtiges dafür verwendetes Kriterium im politischen Streit ist das der „civility“ (für einen Überblick: Hall Jamieson et. al. 2018). „This criterion aims at the degree to which public discourse is conducted in a polite and respectful manner. […] Such civil exchanges may lead to a change in preferences based on ‘good reasons’ or at least the mutual acknowledgment of legitimate opposition.” (Rinke et al. 2013: 7). Massaro und Stryker (2012) haben dargelegt, warum „civility“ als Norm keine Verletzung des 1st Amendments darstellt und empirisch gezeigt, dass es in der Bevölkerung eine weitgehende Übereinstimmung darüber gibt, was „uncivil speech“ bedeutet. Stöbers Beitrag fällt ohne Zweifel in diese Kategorie des „uncivil speech“. Die Rahmung der anderen Seite als Vertrer*innen des Totalitären ist nicht höflich, nicht respektvoll und insgesamt ungeeignet, gegnerische Argumente als legitim anzuerkennen. „Uncivility“ ist keine Basis, um eine so informierte wie spannende kontroverse Fachdebatte zu führen. Diese Meinung teilen offensichtlich die vielen DGPuK-Mitglieder, die den offenen Brief unterschrieben haben.
Friederike Herrmann, Elisabeth Klaus und Tanja Thomas

Zitierte Literatur:
Jamieson, Kathleen Hall, Volinsky, Allyson, Weitz, Ilana and Kate Kenski (2017, updated 2018): The Political Uses and Abuses of Civility and Incivility. In: The Oxford Handbook of Political Communication Edited by Kate Kenski and Kathleen Hall Jamieson. DOI: 10.1093/oxfordhb/9780199793471.013.79_update_001
Massaro, Toni Marie and Stryker, Robin (2012): Freedom of Speech, Liberal Democracy, and Emerging Evidence on Civility and Effective Democratic Engagement (April 18, 2012). 54 Arizona Law Review 375 (2012), Arizona Legal Studies Discussion Paper No. 12-12, Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=2042171
Rinke, Eike Mark, Wessler, Hartmut and Weinmann, Charlotte Lb & Carina (2013): Deliberative Qualities of Generic News Frames: Assessing the Democratic Value of Strategic Game and Contestation Framing in Election Campaign Coverage, Political Communication, 30:3, 474-494, DOI: 10.1080/10584609.2012.737432

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„Es geht in der Debatte nicht um den Genderstern, es geht um akademisch redliches Argumentieren, um Diskursethik im wissenschaftlichen Feld“ wie Friederike Herrmann, Elisabeth Klaus und Tanja Thomas hier im Forum schreiben, und wie sie finde ich, dass es damit keineswegs und noch lange nicht um die „Kommunikationsfreiheit“ oder die „Wissenschaftsfreiheit“ oder andere mit rhetorischem Großkaliber zu bewahrende Freiheiten geht, wie von verschiedener Seite dagegengehalten wird. Es geht für mich eigentlich um etwas vergleichsweise Banales. 

  • Wissenschaftliche Texte werden heute in der Regel ständig einer kritischen qualitativen Prüfung unterzogen, sie haben qualitative und formale Standards zu erfüllen, um für eine Publikation in Betracht zu kommen. Kaum jemand kommt jedoch auf die Idee, das Ende der Meinungsfreiheit zu befürchten oder die Wissenschaftsfreiheit bedroht zu sehen, wenn ein Artikel für eine Veröffentlichung in der wissenschaftlichen Zeitschrift, der er zugegangen war, abgelehnt wird, da die Kriterien zur Publikation als nicht erfüllt betrachtet werden. Ablehnung ist für Generationen von Wissenschaftler*innen, die mit Peer Review sozialisiert wurden, Alltagserfahrung, keine Anomalie. Als Unterzeichner des Offenen Briefes genügt es für mich auch in einer Rubrik ohne Peer Review nicht, einfach „Meinung“ zu rufen, um den Prozess wissenschaftlicher Qualitätssicherung in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift auszusetzen und „absolute Kommunikationsfreiheit“ (Gunter Reus hier im Forum) zu proklamieren.
  • Öffentlichkeit formiert sich in verschiedenen Arenen und diese unterschiedlichen Arenen sind nicht nur nach ihrer Form, Funktion und Zugänglichkeit differenziert, sondern auch nach den formalen Regeln, nach denen sie bespielt und reguliert, also Beiträge in ihnen für angemessen oder als unangemessen betrachtet, zugelassen, vorenthalten oder entfernt werden. Auch hier gibt es auf allen Ebenen und fortlaufend moderierende Eingriffe in Beiträge, die als (un)geeignet für die jeweilige Form betrachtet werden: Forenkommentare im digitalen Irgendwo oder die in einem Nutzer*innenkommentar auf Facebook artikulierte Meinung  unterliegen dabei anderen Kriterien als solche in Tages- oder Wochenzeitungen oder im Fernsehen. Der Kommentar im Tagesspiegel folgt anderen Logiken als der wissenschaftliche Text; zugleich gelten gegenüber einem wissenschaftlichen Text andere Ansprüche, als das selbst für als gelungen betrachtete Debattenbeiträge in „hochwertigen Zeitungen“ wie der Süddeutschen, der FAZ gilt oder aber auch in Tichy’s Einblick gelten mag. Der Unterschied hat dabei meines Erachtens deutlich über Formalismen wie das Setzen von Fußnoten hinauszugehen. Wissenschaftliche Öffentlichkeit und publizistische Öffentlichkeit folgen nicht den gleichen Regeln, auch wenn sie in dieser Debatte oftmals gleichgesetzt werden.
  • Moderation, Qualitätssicherung und (Selbst-)Kontrolle sind keine Begriffe, die Öffentlichkeit verhindern, sondern im Gegenteil erst möglich machen. Diese Auseinandersetzung um die Öffentlichkeitstauglichkeit einzelner Beiträge wird ständig öffentlich und nicht-öffentlich, intern und extern geführt und obliegt etwa im Fall von Zeitungen zunächst der redaktionellen Entscheidung, bei wissenschaftlichen Publikationen den Herausgeber*innen oder der Arbeitsgemeinschaft aus Herausgeber*innen und Gutachter*innen. Auch der Meinungsbeitrag Rudolf Stöbers hat das „Gütesiegel kollegialer Prüfung“ (Ruß-Mohl im Tagesspiegel) erhalten. Ein Gütesiegel, mit dem sich die Unterzeichner*innen des Offenen Briefes als nicht einverstanden erklären.
  • Man kann nun die Meinung vertreten, dass dieses Nichteinverstandensein in Form von Leser*innenbriefen an Redaktion oder Herausgeber*innen oder in Form einer inhaltlichen Replik hätte erfolgen können. Man kann aber eben auch zum Presserat gehen und nicht zur Redaktion, wenn man meint, dass ein Publikationsorgan mit einer Veröffentlichung die Prinzipien des verantwortungsvollen Journalismus verletzt hat. Kaum jemand käme jedoch (so hoffe ich) beim Anrufen des Presserats auf die Idee, dies wäre ein Eingriff in die redaktionelle Autonomie, würde nur von einer Strömung, die Denkkorridore verengen will, getan und käme Diskursverweigerung gleich, durch die die Meinungsfreiheit schlechthin gefährdet wäre. Publizistische Selbstkontrolle wacht über den Diskurs, sie tut dies selbst dem Prinzip der Öffentlichkeit verpflichtet und sie ist nicht irgendein externer Regulator, sondern steht genau stellvertretend für jene berufene Gemeinschaft, die sich in ihr eben selbst kontrolliert. „Zu Öffentlichkeit, die diesen Namen verdient, gehört publizistische Selbstkontrolle“ (Pöttker & Schwarzenegger, 2010). Dass dieser offene Brief sich an die DGPuK als Fachgesellschaft und nicht an die Publizistik gerichtet hat, würde ich, da der Vergleich mit publizistischer Öffentlichkeit ja ohnehin schon im Raum steht, mit einem Anrufen der Selbstkontrolle vergleichen wollen: 
  • Denn die DGPuK ist – wenn hier vielleicht auch ohne formalen Auftrag – auch sonst das Gremium, das Kommunikationswissenschaftler*innen anrufen, wenn es etwa zu klären gilt: Die DGPuK ist das Gefäß, in dem wir uns über das Selbstverständnis des Faches verständigen und das Regelwerk zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit fortlaufend verhandeln; sie schalten wir ein, falls es vermutete Verfehlungen im Bereich der Forschungs- oder Wissenschaftsethik gibt und nicht zuletzt auch die Kriterien und Praxis der wissenschaftlichen Qualitätssicherung im Reviewing werden in ihrem Rahmen – etwa bei den Treffen von Vorstand und Fachgruppensprecher*innen – regelmäßig debattiert. Nicht zuletzt befindet die DGPuK auch darüber, wenn in den Zeitschriften des Faches etwas besonders gut gelungen ist – auch bei „Meinungsbeiträgen“ im Forum der Publizistik, wie die Preiswürdigung der Selbstverständnisdebatte des Faches „in datengebtriebenen Zeiten“ unterstreicht. Diskursverweigerung oder Denkverbote, die Unterdrückung von Öffentlichkeit kann ich darin nicht erkennen – stattdessen enthält der Brief gerade den Aufruf zur Diskussion in einem dazu geeigneten Umfeld. Es gibt doch keinen besseren Ort für diese Debatte als die Öffentlichkeit der Fachgesellschaft.
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Ich möchte die beiden hier stehenden Beiträge den Kritikern des offenen Briefs doch sehr zur genaueren Lektüre empfehlen: Friederike Herrmann, Elisabeth Klaus und Tanja Thomas: „Es geht in der Debatte nicht um den Genderstern, es geht um akademisch redliches Argumentieren, um Diskursethik im wissenschaftlichen Feld“.  Und Christian Schwarzenegger weist darauf hin, „dass es damit keineswegs und noch lange nicht um die ‚Kommunikationsfreiheit‘ oder die ‚Wissenschaftsfreiheit‘ oder andere mit rhetorischem Großkaliber zu bewahrende Freiheiten geht“. Für ihn genügt es nicht „auch in einer Rubrik ohne Peer Review (…) einfach „Meinung“ zu rufen, um den Prozess wissenschaftlicher Qualitätssicherung in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift auszusetzen“. Das sind die Themen, die über 400 Unterzeichner*innen des offenen Briefs bewegen.