Satzung

 

§ 1

Die Fachgruppe Kommunikationsgeschichte ist Organ der DGPuK gemäß den §§ 6 c) und 9 ihrer Satzung.

 

§ 2

Die Fachgruppe Kommunikationsgeschichte vertritt und unterstützt die Interessen der kommunikationshistorisch Arbeitenden in der DGPuK. Ihre Aktivität ist durch die Satzung der DGPuK vorgegeben.

 

§ 3

Die Mitarbeit in der Fachgruppe Kommunikationsgeschichte steht allen Mitgliedern der DGPuK offen. Die Bereitschaft hierzu ist der Leitung der Fachgruppe anzuzeigen.

 

§ 4 

a) Tagungen der Fachgruppe Kommunikationsgeschichte finden mindestens einmal jährlich statt. Hierzu wird von der Leitung der Fachgruppe unter Übersendung einer Tagesordnung eingeladen.
b) Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern der Fachgruppe muß eine Fachgruppentagung stattfinden.

 

§ 5

a) Die Fachgruppe Kommunikationsgeschichte wird von einem Sprecher und dessen Stellvertreter geleitet, die von den Mitgliedern der Fachgruppe auf zwei Jahre gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. 
b) Bei vorzeitigen Wechsel in der Leitung der Fachgruppe ist alsbald eine Fachgruppensitzung zur Neu- bzw. Nachwahl der Fachgruppenleitung einzuberufen.
c) Die Fachgruppenleitung koordiniert die Aktivitäten der Fachgruppe Kommunikationsgeschichte. Ihr obliegt die Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand der DGPuK.

 

§ 6

Unterschreitet die Zahl der registrierten Fachgruppenmitglieder die Zahl 5, ist von der Leitung der Fachgruppe die Mitgliederversammlung der DGPuK die Auflösung der Fachgruppe vorzuschlagen.

 

§ 7

Änderungen dieser Ordnung bedürfen auf einer Fachgruppensitzung einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Fachgruppe.