DGPuK-Förderung von Fachgruppenaktivitäten
Die Fachgruppen (FG) erhalten, da sie Organe der DGPuK sind, pro Kalenderjahr finanzielle Zuschüsse für ihre Arbeit.
Zum einen erhalten die FG einen weitgehend zweckungebundenen Fachgruppenzuschuss in Höhe von 1000 Euro, der auf 1250 Euro aufgestockt werden kann, wenn die FG Maßnahmen zur Förderung des Mittelbaus damit finanziert. Der Fachgruppen-zuschuss kann z.B. für im Rahmen der Tagungsorganisation anfallende Kosten ausgegeben werden (wie Bewirtung, Präsente für Gastredner*innen), für Honorare und Reisekosten für Workshopleiter*innen, Reisekosten zur FG-Tagung für FG- und/oder Mittelbau-Sprecher*innen (wenn diese Kosten nicht (komplett) von dem Arbeitgeber übernommen werden), für Publikationen der Fachgruppe oder als Preisgeld für Preise.
Zum anderen erhalten die FG einen zweckgebundenen Zuschuss zur Organisation der Fachgruppentagung in Höhe von 2000 Euro. Dieser soll die Tagungsorganisator*innen bei ihrer Arbeit unterstützen und im Idealfall zur Senkung der Teilnehmendengebühren führen. Wir bitten darum, mit dem Zuschuss verantwortungsbewusst umzugehen und ihn nur in dem Rahmen auszuschöpfen, in dem dies notwendig ist. Der Abruf der Mittel kann im Vorfeld der Tagung erfolgen. Hierfür bitten wir um eine grobe Kostenkalkulation (z.B. in Form einer Gegenüberstellung der kalkulierten Ausgaben für
zentrale Posten und der bereits eingeplanten Einnahmen durch Sponsoring, Teil-nehmendengebühren etc.) – eine genaue Abrechnung ist nicht notwendig, wenn das Geld auf ein Hochschulkonto überwiesen wird (siehe unten). Alternativ kann der Mittelabruf nach Abschluss der Tagung erfolgen, um die tatsächliche Finanzierungs-ücke (bis max. 2000 Euro) zu decken. Hierfür kann zum einen der Kontoauszug des Hochschulkontos eingereicht werden (wenn auf dieses überwiesen werden soll). Zum anderen können bei privater Vorlage die Belege eingereicht werden (siehe hierzu weiter unten).
Weiterhin unterstützt die DGPuK die FG bei der Tagungsorganisation, indem sie zusätzlich die (anteiligen) Kosten für ConfTool im Rahmen des Einreichungs- und Review-Prozesses übernimmt. Näheres dazu ist hier ausgeführt:
https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Handreichung_Conftool.pdf
Die Mittel stehen im Kalenderjahr automatisch jeder FG zur Verfügung. Die FG-Sprecher*innen sind verantwortlich für die Freigabe der Mittel. Das heißt: Wenn die Organisator*innen der FG-Tagung oder die Mittelbau-Sprecher*innen Geld abrufen wollen, bedarf dies einer formlosen Freigabe per Mail durch die FG-Sprecher*innen.
Grundsätzlich können die Mittel für die Fachgruppen nur im jeweiligen Jahr erstattet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, maximal 1000 Euro (aus welchem „Topf“ das Geld stammt, ist dabei egal) ins Folgejahr zu übertragen. Die Übertragung muss bis spätestens 15.12. bei der Schatzmeisterin mit einer Begründung der geplanten Mittel-verwendung im Folgejahr „beantragt“ werden. Die Mittel müssen dann im Folgejahr ausgegeben werden, ein Übertrag über mehr als ein Jahr hinweg ist nicht möglich, d.h. es kann auch im Folgejahr wieder der Übertrag von 1000 Euro „beantragt“ werden, die Überträge summieren sich dabei aber nicht auf.
Die Mittel werden bei der Schatzmeisterin abgerufen. Dafür gibt es v.a. drei Möglichkeiten:
- Die Fachgruppenmittel können auf ein Hochschulkonto überwiesen werden. Dafür reicht eine formlose Mail mit dem anzuweisenden Betrag und der geplanten Mittelverwendung aus. Bitte denken Sie daran, immer ein Kassenzeichen der Verwaltung zu nennen, damit der Zuschuss problemlos zugeordnet werden kann. Der Abruf kann auch im Vorfeld einer Tagung erfolgen.
- Werden Kosten privat an Fachgruppenmitglieder erstattet, müssen die Belege bei der Schatzmeisterin eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Abrechnungsformular (https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Vorlage_Abrechnungsformular_DGPuK_2.docx). Das Formular und die Belege können elektronisch per Mail in EINER pdf-Datei (erste Seite: Abrechnungsformular, daran angehängt alle Belege) ein-gereicht werden. Die Original-Belege müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Die DGPuK kann als gemeinnütziger Verein keine Rechnungen von Drittfirmen (z. B. Dienstleistern für Catering o. Ä.) direkt übernehmen.
- Honorare (z.B. für Workshopleiter_innen) können direkt erstattet werden, hierfür ist eine Rechnung notwendig.
(Stand: 02/2024)
Die Schatzmeisterin
Dr. Anna Schnauber-Stockmann
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Institut für Publizistik
Jakob-Welder-Weg 12
55099 Mainz
schatzmeister@dgpuk.de

